Frau Dr. A.________ habe ihr gesagt, wenn sie sich nicht untersuchen lasse, werde sie ihr nicht helfen (vgl. Einvernahme vom 21. Juli 2016 S. 4 Z. 128 ff. und S. 10 Z. 441 ff.). Gemäss Art. 181 StGB wird wegen Nötigung bestraft, wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Zudem muss die Nötigung rechtswidrig sein.