eine rechtsmedizinische Begutachtung/Beurteilung sein, evtl. unter Beizug eines Klinikers. Der Rechtsmediziner kann die Kausalitätsfrage klären und die genauen Folgen einer Blasenatonie beschreiben, damit beurteilt werden kann, ob diese unter eine schwere Körperverletzung gemäss Art. 122 StGB fallen. Möglich ist auch, dass die Blasenatonie zusammen mit der posttraumatischen Belastungsstörung wertend eine schwere Körperverletzung ergibt. Der Rechtsmediziner wird zudem beurteilen können, ob die Blasenatonie eine Ursache hat, welche die Mitarbeiter der C.________(Klinik) zu vertreten haben.