vom 28. April 2016 lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin seit dem 18. März 2015 bei ihr in psychotherapeutischer Behandlung steht. Die Beschwerdeführerin leide an einer komplexen Traumafolgestörung. Die Traumatisierung stehe in Zusammenhang mit der stationären medizinischen Behandlung Ende September 2013 in der C.________(Klinik). Die Belastung durch die Symptome der Traumafolgestörung sei so hoch, dass aktuell von einer 80 – 90 %-igen Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden müsse. Auch Dr. med. F._____