Zudem scheint eine körperliche Untersuchung gemäss der vorliegenden Arztberichte derzeit nicht möglich zu sein. Andererseits hat die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde aber weitere Arztberichte in Aussicht gestellt und damit eine gewisse Mitwirkungsbereitschaft gezeigt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass weitere Abklärungen mangels Mitwirkung der Beschwerdeführerin von vornherein aussichtslos sind. Es ist angezeigt, der Beschwerdeführerin nochmals verständlich zu erklären, weshalb es weiterer Abklärungen und ihrer Mitwirkung bedarf.