8 schwerdeführerin selbstverschuldet ist. Indes ist gleichermassen denkbar, dass die Blasenatonie schicksalshaft eingetreten ist oder eine andere Ursache hat (z.B. falsche erste Kathetersetzung; Verletzung beim Entfernen des Blasenkatheters). Aufgrund der vorliegenden Arztberichte kann jedenfalls nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die Körperverletzung selbstverschuldet erfolgte. Auch insoweit sind daher weitere Abklärungen angezeigt.