Die Beschwerdeführerin hat ihr Einverständnis gegeben, die Ärzte der C.________(Klinik) von der Schweigepflicht zu entbinden. Folglich können die Akten der C.________(Klinik) von der Staatsanwaltschaft ediert werden, um zu prüfen, ob die Bauchspiegelung (inkl. Einführen des Blasenkatheters) komplikationslos verlaufen ist resp. ob eine Einwilligung der Beschwerdeführerin zum Blasenkatheter vorlag.