Entscheide des Bundesgerichts [BGer] 4A_459/2009 vom 25. März 2010 E. 3.3.1, 6B_115/2009 vom 13. August 2009 E. 6.1, 6P.54/2002 vom 22. November 2002 E. 2.1.1). Bei der Tatbestandsprüfung ist nicht bloss auf die Verletzungshandlung an sich, sondern insbesondere auch auf die Folgen dieser Verletzungen im Sinn einer gesamtheitlichen Würdigung der Tat abzustellen (BGer 6B_115/2009 E. 6.1). 8.2.1 Die Beschwerdeführerin macht zunächst geltend, die Behandlung mit dem jodhaltigen Bauchdesinfektionsmittel trotz Jodallergie stelle eine fahrlässige Körperverletzung dar. Sie habe «schwere Verbrennungen» erlitten.