zur Diskussion. Diese Straftaten werden von Amtes wegen verfolgt. Gemäss Art. 122 al. 2 und 3 StGB macht sich der schweren Körperverletzung strafbar, wer vorsätzlich den Körper, ein wichtiges Organ oder Glied eines Menschen verstümmelt oder ein wichtiges Organ oder Glied unbrauchbar macht, einen Menschen bleibend arbeitsunfähig, gebrechlich oder geisteskrank macht, das Gesicht eines Menschen arg und bleibend entstellt oder eine andere schwere Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen verursacht. Wegen fahrlässiger Körperverletzung wird bestraft, wer fahrlässig einen Menschen am Körper