Dadurch habe sie eine Verbrennung am Bauch erlitten. Weiter sei ihr entgegen ihrem ausdrücklichen Willen ein Blasenkatheter gelegt worden. Auf ihre Anweisung sei der Katheter kurz nach der Operation entfernt worden. Weil sich eine Blasenentleerungsstörung gebildet habe, sei ihr erneut ein Katheter ohne ihr Einverständ-