Die Ärztin habe ihr gesagt, dass sie sie nicht behandle, wenn sie sich nicht untersuchen lasse. Med. pract. A.________ habe sich über ihre Jungfräulichkeit lustig gemacht und ihre Mutter darüber in Kenntnis gesetzt. Zur Abklärung der Schmerzen sei schliesslich eine Bauchspiegelung vorgenommen worden. Vor der Operation habe der Narkosearzt den Eingriff mit ihr besprochen und ihre Allergien aufgenommen. Ihre Jodallergie sei jedoch nicht festgehalten worden und sie sei mit jodhaltigem Desinfektionsmittel behandelt worden. Dadurch habe sie eine Verbrennung am Bauch erlitten.