3. Dem Strafverfahren liegen folgende Vorwürfe der Beschwerdeführerin zugrunde: Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie sei mit starken Unterleibsschmerzen und starken Blutungen mit Verdacht auf Endometriose/Adenomyose zur weiteren Abklärung in die C.________(Klinik) überwiesen worden. Med. pract. A.________ habe sich zunächst geweigert, das Überweisungsschreiben ihrer Frauenärztin zu lesen und habe sie direkt einer gynäkologischen Untersuchung unterziehen wollen, was sie vehement abgelehnt habe. Die Ärztin habe ihr gesagt, dass sie sie nicht behandle, wenn sie sich nicht untersuchen lasse.