1. Die Straf- und Zivilklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) befand sich vom 25. bis 29. September 2013 in medizinischer Behandlung in der C.________(Klinik). Am 7. Juli 2016 erstattete sie gegen unbekannte Täterschaft bzw. med. pract. A.________ und weitere nicht näher bezeichnete Mitarbeiter der C.________(Klinik) Anzeige wegen Körperverletzung, ev. fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung, Beschimpfung sowie Verletzung des Berufsgeheimnisses. Am 18. Oktober 2016 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von der Beschwerdeführerin initiierte Verfahren nicht an die Hand.