Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 11. Oktober 2016 (KZM 16 1346) wird aufgehoben. Der Beschwerdeführer wird aus der Untersuchungshaft entlassen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Zu eröffnen (vorab per Fax): - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (mit den Akten) - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (mit den Akten) Mitzuteilen (vorab per Fax): - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Regionalgefängnis Bern