1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 7. September 2016 wurde A.________ festgenommen und für die Dauer von einem Monat in Untersuchungshaft versetzt (Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 9. Oktober 2016, KZM 16 1243). Am 11. Oktober 2016 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft auf Antrag der Staatsanwaltschaft um drei Monate. Dagegen erhob A._____