Der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Emmental-Oberaargau vom 7. Oktober 2016 (ARR 16 92) wird aufgehoben. Der Beschwerdeführer wird aus der Untersuchungshaft entlassen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern.