Während der Probezeit wurde er erneut straffällig, wobei die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der 1. Deliktphase mit Blick auf die Zahl der Geschädigten und die Gesamtdeliktssumme nicht unbedeutend sind. Ungeachtet der hängigen Strafuntersuchung setzte er mit seiner deliktischen Tätigkeit fort. Auch vermochten weder die erste Untersuchungshaft noch die Gefahr der Wiederverhaftung ihn vor erneuter Delinquenz abzuhalten. Ferner schätzt die Gutachterin das Rückfallrisiko als hoch ein.