Verkaufs von iPhones. Hinsichtlich des auf J.________.ch publizierten Inserats zum Verkauf einer Xbox bestreitet der Beschwerdeführer eine Betrugsabsicht. Gemäss seinen Ausführungen befinde sich die Xbox in seinem Besitz (und derzeit noch in seiner Wohnung) und habe er dieses Inserat aufgrund seiner finanziellen Schwierigkeiten und in echter Verkaufsabsicht erstellt. Ob er tatsächlich im Besitz dieser Xbox ist, entzieht sich der Kenntnis der Beschwerdekammer. Selbst wenn davon ausgegangen würde, schliesst der Besitz des fraglichen Objekts nicht aus, dass dieses ohne echte Verkaufs- bzw. Lieferabsicht inseriert worden ist.