Er bestreitet den in der Anzeige der Aargauer Kantonspolizei genannten Sachverhalt nicht, wonach er auf J.________.ch, einer Gratis-Inserat Webseite, ein iPhone 6s inseriert und am 13. Juli 2016 für CHF 350.00 an H.________ verkauft, ihr dieses jedoch trotz der Vorauszahlung nicht geliefert haben soll. Ferner räumt der Beschwerdeführer zwei weitere Fälle ein, in denen er zunächst Personen habe betrügen wollen, sich jedoch besonnen und diesen Personen bereits ihr Geld zurückerstattet habe. Mit einer dritten Person sei eine Schuldanerkennung mit Rückzahlungsverpflichtung unterzeichnet worden.