Aufgrund der erheblich gestörten Persönlichkeitsentwicklung und der Vorgeschichte sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer dieses Ziel ohne intensive Unterstützung nicht erreichen könne. Ausser der Ausbildung wäre für eine Verbesserung der Legalprognose wichtig, dass der Beschwerdeführer in einem fördernden Setting mit sozialpädagogischer Unterstützung nachreifen könnte, wobei es darum gehen müsste, unzureichend verinnerlichte Werte und Normen zu fördern, um die schwere dissoziale Entwicklung zu korrigieren. Sollte das Gericht eine Massnahme nach Art. 61 des Strafgesetzbuchs (StGB;