4 fahrung gebracht werden, dass der Beschwerdeführer – ebenfalls im Juli – ein weiteres Inserat (Verkauf einer Xbox) geschaltet hatte. Diese Entwicklung veranlasste die Staatsanwaltschaft zur Einreichung eines erneuten Antrags auf Rückversetzung in Untersuchungshaft. Diesem Antrag gab das Zwangsmassnahmengericht im hier angefochtenen Entscheid statt.