Da er wiederum unbekannten Aufenthalts war, wurde er erneut zur Verhaftung ausgeschrieben. Am 30. September 2015 konnte er von der Personenfahndung in Thun angehalten werden (zum Ganzen: Antrag der Staatsanwaltschaft vom 2. Oktober 2015 im Verfahren ARR 15 98). Das Zwangsmassnahmengericht ordnete daraufhin eine zweimonatige Untersuchungshaft an (Entscheid vom 2. Oktober 2015), welche mit Entscheid vom 3. Dezember 2015 um einen Monat verlängert worden ist. Die 17 neu-