4. 4.1 Gegen den Beschwerdeführer gingen im Jahr 2014 zahlreiche Anzeigen wegen Betrugs ein. Ihm wurde damals vorgeworfen, in der Zeit vom 13. Januar 2014 bis 23. Mai 2014 via Internetgeschäft 40 Personen geschädigt zu haben, indem er bei diversen Internetplattformen Elektronikartikel angeboten, die Vorauskasse kassiert und die Artikel nicht geliefert hat (1. Deliktsphase; Deliktsbetrag: CHF 13‘376.00). Da er unbekannten Aufenthalts war, wurde er am 1. Juli 2014 zur Verhaftung ausgeschrieben.