(nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 21. Oktober 2016 Beschwerde mit den Anträgen, der Entscheid sei aufzuheben und es seien geeignete Ersatzmassnahmen anzuordnen. So sei er zu verpflichten, wieder im betreuten Wohnumfeld zu wohnen, mit der Bewährungshilfe und den Wohnbetreuern zusammenzuarbeiten und sich sowohl zu den erforderlichen Gesprächen mit der Triagestelle Brückenangebote einzufinden, als auch an einem anlässlich dieser Gespräche festzulegenden geeigneten Programm teilzunehmen. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2016 betraute die Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin C.__