Dieser Sacherhalt wird auch nicht von der Nichtanhandnahmeverfügung erfasst. In einer staatsanwaltschaftlichen Verfügung vom 28. Oktober 2015 wird indessen ausgeführt, es gehe (unter anderem) um den Straftatbestand der Widerhandlung gegen das URG, weshalb die C.________ SA die von ihr entwickelten Programmcodes der Software «I.________» einreichen müsse (pag. 07 003 001 f.). Im Ermittlungsauftrag an die Polizei vom 28. November 2014 (pag. 07 001 001) sowie im Hausdurchsuchungsbefehl vom gleichen Tag (pag.