In den nachfolgenden Verfügungen der Staatsanwaltschaft sei er nebst zwei weiteren Personen als beschuldigte Person aufgeführt worden. Unter dem Titel «Straftatbestände» seien die angezeigten Delikte angegeben worden. Ihm seien somit gravierende Wirtschaftsdelikte vorgeworfen worden. Diese Vorwürfe hätten angesichts der getätigten Untersuchungshandlungen nicht von vornherein als haltlos oder Bagatelle abgetan werden können. Er sei ein juristischer Laie und die sich stellenden Sachverhalts- und Rechtsfragen seien komplex. Auch im Lichte der Waffengleichheit sei der Beizug eines Anwaltes geboten.