_, am 18. Oktober 2016 Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung von Ziffer 3 der Verfügung vom 4. Oktober 2016 und die Ausrichtung einer Entschädigung für die Kosten seiner Verteidigung im Verfahren W 14 98 vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Wirtschaftsdelikte, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Die Generalstaatsanwaltschaft betraute am 25. Oktober 2016 Staatsanwalt F.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren. Dieser nahm am 27. Oktober 2016 zur Beschwerde Stellung und beantragte deren kostenfällige Abweisung.