3 3.3 Diesen Ausführungen hält der Beschwerdeführer in seiner Replik entgegen, den Fragen der Staatsanwaltschaft anlässlich der Einvernahme vom 30. September 2015 könne nicht abschliessend und konkret entnommen werden, welche einzelnen Sachverhalte ihm konkret vorgeworfen worden seien. Die Fragestellungen hätten sich ebenfalls mit den angeblich unterdrückten Urkunden, der Rechnungsstellung im Zusammenhang mit der angeblichen ungetreuen Geschäftsbesorgung und mit der Leistungserbringung an Kunden wie J.________ und K.________ befasst.