Bern, 22. Dezember 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: Oberrichter Trenkel Die Gerichtsschreiberin: Bohren i.V. Gerichtsschreiber Kind Die Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird durch die Beschwerdekammer in Strafsachen entrichtet.