a StPO notwendig gewesen. Gegen ihn sei der Vorwurf der Widerhandlung gegen das UWG erhoben worden. Es sei völlig unklar, ob weitere Vorwürfe aufrecht bleiben würden oder jemals an die Hand genommen würden. Der Fall beinhalte einige Komplikationen und eine gewisse Schwere. Allein die Strafanzeige umfasse einen ganzen Bundesordner. Er sei rechtsunkundig und der Verfahrensausgang für ihn von existenzieller Bedeutung. Es sei seitens seines Anwaltes ein minuziöses Aktenstudium nötig gewesen, da sich das Verfahren nun bereits über zwei Jahre erstrecke und völlig unklar sei, was ihm konkret vorgeworfen werde.