_, am 17. Oktober 2016 Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung von Ziffer 3 der Verfügung vom 4. Oktober 2016 und die Ausrichtung einer Entschädigung für die Kosten seiner Verteidigung. Die Generalstaatsanwaltschaft betraute am 25. Oktober 2016 Staatsanwalt E.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren. Dieser nahm am 27. Oktober 2016 zur Beschwerde Stellung und beantragte deren kostenfällige Abweisung. Der Beschwerdeführer replizierte am 21. November 2016 und hielt an seinen Anträgen fest.