Als Zweck sei die Sicherstellung von Beweismitteln genannt worden, welche mit dem Vorfall von anfangs April in Zusammenhang stehen könnten. Mit Verfügung vom 8. Juni 2016 sei das Mobiltelefon sodann beschlagnahmt worden. Zur Begründung sei lediglich ausgeführt worden, der Gegenstand werde als Beweismittel gebraucht und sei voraussichtlich einzuziehen. Der Grund für die aktuell bestehende Beschlagnahme sei hingegen erst aufgrund der Durchsuchung des iPhones 5S entstanden: Es sei eine problematische Videodatei gefunden worden, welche aber nicht mit dem angeblichen Vorfall im KUW-Lager zusammenhänge.