1. 1.1 Mit Verfügung der Jugendanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 30. September 2016 wurde der Antrag von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) auf Herausgabe seines am 8. Juni 2016 beschlagnahmten Mobiltelefons abgewiesen. 1.2 Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Oktober 2016 Beschwerde und beantragte was folgt: 1. Die Verfügung […] vom 30. September 2016 sei aufzuheben. 2. Das […] beschlagnahmte Mobiltelefon iPhone 5S sei dem Beschwerdeführer herauszugeben. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -