2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Es wird festgestellt, dass die dem Beschuldigten gewährte amtliche Verteidigung auch für das Beschwerdeverfahren gilt. Fürsprecher B.________ wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘301.40 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Fürsprecher D.________ wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung ausgerichtet, welche nach Eingang der Kostennote festgesetzt wird.