Auf die Fragen, wie und unter welchen Umständen die diversen Dokumente zustande gekommen waren, gab er etwa an, dass er Verträge vorbereitet und dem Beschwerdeführer vorgelegt habe, oder dass sie beide gemeinsam Dokumente erstellt hätten. Er bestritt aber, Unterschriften des Beschwerdeführers kopiert zu haben (Einvernahme Beschuldigter vom 13. Februar 2012, Zeilen 202 ff. und 384 ff.). Tatsache ist, dass verschiedene – wenn teilweise auch schlecht lesbare – Kopien von Verträgen und anderen Belegen in den Akten zu finden sind, welche die Aussagen des Beschuldigten stützen.