Der Beschuldigte hingegen hatte bei seinen Einvernahmen zu den Vorwürfen stets eine Erklärung bereit. Dazu gehört auch seine grundsätzliche Aussage, dass die Ehefrau des Beschwerdeführers diesen zu falschen Behauptungen gedrängt habe (Einvernahme Beschuldigter vom 8. September 2010, Seite 4, Zeilen 4 f.). Auf die Fragen, wie und unter welchen Umständen die diversen Dokumente zustande gekommen waren, gab er etwa an, dass er Verträge vorbereitet und dem Beschwerdeführer vorgelegt habe, oder dass sie beide gemeinsam Dokumente erstellt hätten.