Hinzu kommt, dass die ihn im Verfahren unterstützende Ehefrau bei den Unterzeichnungen der Dokumente, bei den Geldabhebungen- und überweisungen sowie bei den Geschehnissen in der Türkei nicht persönlich zugegen war und deshalb jeweils nur eine mittelbare Sicht der Dinge zu Protokoll geben konnte. Wie bereits die Staatsanwaltschaft ausführte, sind ihre Aussagen insgesamt zwar nicht unglaubhaft, erschöpfen sich aber zu einem beträchtlichen Teil in Mutmassungen darüber, wie sich die Ereignisse abgespielt haben könnten. Der Beschuldigte hingegen hatte bei seinen Einvernahmen zu den Vorwürfen stets eine Erklärung bereit.