In der Replik ergänzt der Beschwerdeführer, es gebe keinen Grund, wieso der Beschwerdeführer sein Pensionsgeld, seine Ersparnisse und seine Liegenschaften innert kurzer Zeit dem Beschuldigten übertragen habe. F.________ könne zur Aufklärung des Sachverhalts (Täuschungshandlungen, Grund für Geldüberweisungen vom Bankkonto des Beschwerdeführers in der Schweiz auf das türkische Bankkonto des Beschuldigten, Rolle der Alzheimerkrankheit) beitragen. Es stimme nicht, dass ein Urteil eines ausländischen Gerichts von sehr begrenzter Relevanz sei. Der Beschuldigte habe die Liegenschaft des Beschwerdeführers in der Türkei mit Machenschaften auf seinen Namen eintragen lassen.