Die Staatsanwaltschaft müsse F.________ befragen. Derweil stelle die Staatsanwaltschaft lediglich auf die Aussagen des Beschuldigten und des Beschwerdeführers ab, welcher sich aufgrund seiner Krankheit an nichts erinnern könne. Dieses Vorgehen sei unrechtmässig. Der Beschwerdeführer habe mit seiner Eingabe vom 10. September 2012 Kontoauszüge der türkischen Bankkonten eingereicht. Die Staatsanwaltschaft bestreite nicht, dass sämtliche türkischen Bankkonten des Beschwerdeführers am 30. März 2007 saldiert worden seien, und diese Gelder innert kürzester Zeit auf den türkischen Bankkonten des Beschuldigten aufgetaucht seien. Trotz entsprechenden Beweisantrags weigere sich die Staatsan-