Die Ehefrau des Beschwerdeführers werfe dem Beschuldigten vor, den Beschwerdeführer manipuliert zu haben, damit dieser unterschreibe und seine Liegenschaft an den Beschuldigten verkaufe. Der Beschuldigte habe erklärt, dass der Beschwerdeführer die Generalvollmacht unterzeichnet habe, weil er sich von seiner Ehefrau habe scheiden lassen wollen und den Anwalt beauftragt habe, eine Scheidungsklage einzureichen. Der Beschwerdeführer habe sich nicht mehr daran erinnern können, ob und weshalb er dieses Dokument unterzeichnet habe.