Die Ehefrau des Beschwerdeführers werfe dem Beschuldigten jedoch vor, er habe den Beschwerdeführer durch Täuschung dazu gebracht, zu unterschreiben. Der Beschwerdeführer habe eine Woche davor beim Gericht in der Türkei eine Klage eingereicht. Es ergebe keinen Sinn, wenn er eine Woche später eine Klageverzichtserklärung über diesen Gegenstand unterzeichne. Der Beschuldigte habe erklärt, dass die Vereinbarung gerade deswegen abgeschlossen worden sei, und dass der Beschwerdeführer die Klage nur auf Druck seiner Ehefrau eingereicht habe. Der Beschwerdeführer selber habe sich nicht mehr erinnern können, ob er das Dokument unterzeichnet habe.