6 Der Beschwerdeführer und der Beschuldigte hätten beide eine Kopie des in Türkisch verfassten Dokuments mit dem Titel Klageverzichts- und Friedenschlussvertrag vom 30. Oktober 2009 ins Recht gelegt. Gemäss den Angaben des Beschuldigten hätten er und der Beschwerdeführer einander mehrfach Geld ausgeliehen. Mit dieser Vereinbarung sei festgehalten worden, dass zwischen ihnen keine Schuldansprüche mehr bestünden. Die Ehefrau des Beschwerdeführers werfe dem Beschuldigten jedoch vor, er habe den Beschwerdeführer durch Täuschung dazu gebracht, zu unterschreiben.