Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft am 13. Februar 2012 habe der Beschuldigte erklärt, dass er den Beschwerdeführer in finanziellen Angelegenheiten unterstützt habe, Letzterer die Geldüberweisungen aber jeweils selber getätigt habe. Fest stehe, dass vom Konto des Beschwerdeführers in der Türkei hohe Geldbeträge abgehoben worden seien und dass er nicht habe erklären können, wofür er so viel Geld benötigt habe. Gleichzeitig sei erwiesen, dass der Beschuldigte hohe Bareinlagen auf seine Konten getätigt habe, wobei ebenfalls bekannt sei, dass er mit Staatsanleihen gehandelt habe.