(Türkische Bank) abzuheben und dem Beschuldigten zu übergeben. Aus den Bankauszügen sei ersichtlich, dass die Beträge abgehoben worden seien. Aus den Bankauszügen des Beschuldigten sehe man zudem, dass er am 11. Mai 2007 den Betrag von YTL 221'000.00 (ca. CHF 201'000.00) gewechselt und auf sein Konto Nr. 6*________ einbezahlt habe. Der Beschuldigte bestreite, etwas mit diesem Geld zu tun zu haben. Die Gegenseite behaupte indes, dass aufgrund der Ähnlichkeit der Beträge erwiesen sei, dass es sich um das gleiche Geld handle.