4 2006 von seinem Konto Nr. 1*________ CHF 100'000.00 auf sein anderes Konto Nr. 2*________ überwiesen worden seien. Zum Grund dieser Transaktion habe der Beschwerdeführer keine Auskunft geben können. Am 22. Mai 2007 seien die CHF 100'000.00 vom Konto Nr. 2*________ auf ein türkisches Konto des Beschuldigten überwiesen worden. Auch zu dieser Transaktion habe der Beschwerdeführer nichts sagen können. Die Kundenberaterin bei der J.________ (Bank) habe angegeben, dass der Beschwerdeführer mit zwei unterschiedlichen Unterschriften unterzeichnet habe.