Der Stand dieser Verfahren habe auch mit mehreren Rechtshilfeersuchen nicht abschliessend in Erfahrung gebracht werden können. Im Strafverfahren wegen Betrugs sei im Jahr 2010 ein Einstellungsbeschluss ergangen, der den nahezu gleichen Sachverhalt behandelt habe wie er hier zur Anzeige gebracht worden sei. Es habe nur der ausschliesslich die Schweiz betreffende Vorwurf der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) gefehlt.