Gemäss Arztbericht vom 5. August 2010 habe der damals 74-jährige Beschwerdeführer an einer Demenzerkrankung vom Alzheimertypus gelitten, welche spätestens im Jahr 2007 begonnen und sich verschlimmert habe. Auch der Arztbericht von Dr. med. I.________ vom 20. Dezember 2011 bestätige, dass die Symptome schwere Störungen intellektueller Fähigkeiten wie Gedächtnis, Denken, Urteilsfähigkeit oder Persönlichkeitsveränderungen umfassen würden. Der Beschwerdeführer sei ein geistiger Pflegefall. Der Beschuldigte habe jedoch bestritten, etwas von einer Krankheit gewusst zu haben, geschweige denn, sie ausgenutzt zu haben.