Im Weiteren habe sie erklärt, dass der Beschuldigte ihren Ehemann dahingehend manipuliert habe, dem türkischen Anwalt H.________ eine Generalvollmacht auszustellen, mit welcher dieser im Namen des Beschwerdeführers ein Scheidungsverfahren eingeleitet und ein Haus des Beschwerdeführers auf den Beschuldigten überschrieben habe. Als sie dies bemerkt habe, habe sie in der Türkei Anzeige erstattet. Überdies habe sie bei ihrem Ehemann einen Beleg gefunden, dass er dem Beschuldigten CHF 100`000.00 überwiesen habe. Der Beschwerdeführer selber habe indes bei der Einvernahme nicht erklären können, wie es zu all dem gekommen sei.