Er habe zu ihm ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, seinen Gesundheitszustand ausgenutzt und ihn so unter mehreren Malen dazu gebracht, Dokumente zu unterzeichnen. Diese habe der Beschuldigte dazu verwendet, sich aus dem Vermögen des Beschwerdeführers zu bereichern. Auch habe der Beschuldigte Dokumente gefälscht. Die Taten seien teilweise in der Schweiz und teilweise in der Türkei begangen worden. Am 6. Mai 2010 sei in der Türkei ein Strafverfahren mit dem gleichen Sachverhalt angehoben worden. Bei den Einvernahmen habe der Beschwerdeführer erklärt, er habe den Beschuldigten und dessen damalige Ehefrau F.______