3. Die Gerichtskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 4. Der Kanton Bern sei zu verurteilen, dem Beschwerdegegner A.________ einen Parteikostenersatz gemäss beiliegender Honorarnote zu bezahlen. unter Kosten- und Entschädigungsfolge 1.6 Mit Replik vom 12. Dezember 2016 hielt der Beschwerdeführer an seinen Rechtsbegehren fest.