_, Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2016 verzichtete dieser auf eine Stellungnahme und verwies insbesondere auf die Einstellungsverfügung vom 19. September 2016, an welcher er festhielt. 2 1.5 Mit Eingabe vom 8. November 2016 stellte der Beschuldigte folgende Anträge: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Dem Beschwerdegegner sei für das vorliegende Verfahren weiterhin das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren.